Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Präambel
- EQUITHERA ist eine Reitschule am westlichen Stadtrand Münchens, die sich auf Ferienkurse, Reitunterricht, Reittherapie und Zucht von hypoallergenen Pferden (Curly horses) spezialisiert hat.
Das Angebot ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Menschen mit Pferdehaarallergie geeignet.
- Die Arbeit mit Pferden bietet große Chancen der persönlichen, geistigen und körperlichen
Weiterentwicklung, sie birgt aber auch gewisse Risiken. Pferde sind und bleiben Fluchttiere - auch wenn sie noch so gut ausgebildet sind. Auch die Pferde von EQUITHERA können somit trotz spezieller
und sorgfältiger Ausbildung, größter Vorsicht und aller Professionalität unerwartet mit Flucht reagieren. Daher ist es wichtig, im Umgang mit den Pferden besondere Sorgfalt walten zu
lassen.
§ 1Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle zwischen EQUITHERA und seinen Klienten abgeschlossenen Verträge
und Vereinbarungen (z.B. Reit-/ Therapiestunden, Ferienkurse, Reitbeteiligungen, Einsteller von Gastpferden im „Rosengarten“).
- Mit Vertragsabschluss werden diese AGB von den Klienten als verbindlich
anerkannt.
§ 2Allgemeines
- Unbefugten ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.
- Der Aufenthalt im EQUITHERA "Rosengarten", das Reiten wie auch jede andere Art der
Betätigung erfolgen auf eigene Verantwortung und Gefahr.
- Von Besuchern wie von Klienten wird Ruhe und Rücksichtnahme erwartet.
- Das Betreten der Pferdeboxen und Koppeln ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Reitlehrerin/
Therapeutin oder einer sonstigen Fachkraft ist untersagt.
- Während des Reitbetriebes dürfen aus Sicherheitsgründen keine Handys verwendet
werden.
- Das Rauchen ist im Stallgebäude und auf dem gesamten Gelände strikt
untersagt.
- Beim Reiten im "Rosengarten" sind Reithelm, lange Hose und feste Schuhe
Pflicht.
- Der Putzplatz ist stets wieder sauber zu hinterlassen. Sattelzeug und Zubehör sind
Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln. Für mutwillige Beschädigungen haften die Klienten bzw. deren Eltern. Nach dem Gebrauch ist das Sattelzeug wieder ordentlich und sorgfältig
aufzuräumen.
- Die Klienten bzw. deren Eltern sind für Besucher verantwortlich und
haftbar.
- Für von Besuchern, Klienten oder deren Eltern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere für
Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt EQUITHERA keine Haftung.
- Fotos aus Reit-/ Therapiestunden oder Veranstaltungen dürfen von EQUITHERA für Werbezwecke
verwendet werden, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 3Reit-/ Therapieunterricht
- EQUITHERA bietet die Reit-/Therapiestunden einzeln oder im Abonnement
an.
- Es gelten die Preise laut der aktuellen Preisliste. Gesonderte vertragliche Abreden gehen
vor. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich als Endpreis.
- Einzelstunden sind unmittelbar nach Ende der Reit-/ Therapiestunde in bar zu bezahlen.
Scheck-oder Kartenzahlung ist nicht möglich.
Der Klient erhält auf Wunsch über jede erfolgte Zahlung eine Rechnung /
Quittung.
- Die Unterrichtsstunden finden immer statt, außer in den bayerischen Schulferien,
an Feiertagen, bei Unwettern und zu Terminen an denen der Rosengarten geschlossen ist. Regen oder Schnee sind kein Ausfallgrund.
- Absagen seitens des Klienten müssen telefonisch mindestens 24 Stunden vor dem
vereinbarten Unterrichtstermin erfolgen, ansonsten wird die Stunde vollständig berechnet.
- Nicht rechtzeitig abgesagte Reit/ Therapiestunden und nicht in Anspruch genommene
Leistungen (z.B. bei vorzeitigem Abbruch einer Stunde durch den Klienten) werden grundsätzlich berechnet.
- EQUITHERA ist berechtigt, bei Verhinderung der Reitlehrerin / Therapeutin
wahlweise einen Ersatztermin anzubieten oder die anteiligen Kosten zu erstatten.
§ 4Andere Veranstaltungen
(wie Ferienfreizeiten, Spezialkurse,
Themencamps)
- Mit Überweisung der Anmelde-/ Reservierungsgebühr ist die Buchung der Veranstaltung
verbindlich erfolgt. Die zusätzliche Teilnahmegebühr ist spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto von EQUITHERA zu überweisen.
- Die Anmelde-/Reservierungsgebühr verfällt, wenn bei einer Absage durch den Klienten der
reservierte Platz nicht wieder besetzt werden kann.
- Erfolgt die Absage 3 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, sind 50% der Teilnahmegebühr,
bei 2 Werktagen oder weniger 100% der Teilnahmegebühr zu bezahlen, wenn der Platz nicht wieder besetzt werden kann.
- Wird die Teilnahme an der Veranstaltung nach deren Beginn durch den Klienten abgesagt oder
abgebrochen (z.B. wegen Krankheit oder familiärer Notwendigkeiten) ist keine Rückerstattung, auch keine Teilrückerstattung, der Gebühren möglich.
- Sollte eine Veranstaltung infolge höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Katastrophen, Epidemien,
Pferdeseuchen) abgesagt oder abgebrochen werden müssen, so entfallen die - weiteren –wechselseitigen Leistungspflichten. Bereits gezahlte Gebühren sind dem Klienten von EQUITHERA - anteilig -
zurückzuerstatten.
- Sollte eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen seitens EQUITHERA abgesagt oder abgebrochen
werden müssen, wird EQUITHERA dem Klienten bereits gezahlte Gebühren - anteilig - zurückerstatten.
- Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird.
§ 5Haftung
- EQUITHERA haftet nicht für Schäden, die sich aus dem natürlichen Fluchtverhalten der Pferde ergeben. Es wird jedem Klienten empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen, die den Reitsport beinhaltet.
- EQUITHERA, ihr Vertreter oder Erfüllungs-gehilfe haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- EQUITHERA, ihr Vertreter oder Erfüllungsgehilfe haften des Weiteren unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
(Personenschäden), soweit diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden, beschränkt sich in Fällen sonstiger - nicht grober - Fahrlässigkeit die Haftung von EQUITHERA, ihres Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf die bei Vertrags-schluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
- Eine weitergehende Haftung von EQUITHERA ist
ausgeschlossen.
- EQUITHERA unterhält eine Haftpflicht-versicherung für die eingesetzten Reitlehrer/ Therapeuten und ebenso für die eingesetzten Pferde; dies mit einer Deckungssumme von 15 Mio. €
für Personen-, Sach- und Vermögens-schäden
- Für die von Besuchern, Klienten oder deren Eltern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere
für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt EQUITHERA keine Haftung.
§
6Anwendbares Recht
- Auf den Vertrag findet das Recht der Bundes-republik Deutschland
Anwendung.
§
7Änderung der AGB
- EQUITHERA behält sich vor, vorstehende AGB zu ändern, sofern dies, z.B. wegen Veränderung
der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten, notwendig erscheint und der Klient hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird.
- Die geänderten Bedingungen werden dem Klienten spätestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten
zugesandt.
- Widerspricht der Klient der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach
Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Stand 09/ 2015